 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Notwendige Fachkompetenz für Stresskompetenzen |
 |
 |
 |
 |
 |
Die Fortbildung zur/zum Trainer/in Multimodale Stresskompetenz und fachliche Qualifikation
Die Kurse in der allgemeinen und betrieblichen |
 |
 |
 |
 |
Gesundheitsförderung (Primärprävention § 20 Abs. 1 und 2 SGB V) sollten hauptsächlich von Diplom-Psychologen/innen durchgeführt werden, weil sie über besondere Kenntnisse psychosomatischer Erkrankungen und auch über entsprechende verhaltenstherapeutische Interventionstechniken verfügen.
Die Fortbildung zur Kursleitung "Multimodale Stresskompetenz" umfaßt eine insgesamt 40-stündige Fortbildung mit zwei obligatorischen (je 16-stündig) und einer optionalen (mind. 8-stündig) Ausbildungseinheiten.
Der Erwerb von Grundkenntnissen der Stresskonzeptionen und Basiskompetenzen mit differenzierten Analyseverfahren, Wahrnehmungssensibilisierung, Problemlösestrategien und dem Aufbau eines Trainingskonzeptes bilden die erste 16-stündige Einheit.
Der zweite Block mit 16 UE enthält die Vermittlung methodisch-didaktischer Konzeptionen zur Arbeit in der Gruppe (optionale Elemente aus der Erwachsenenpädagogik, der Verhaltenstherapie, der klientenzentrierten Gesprächsführung, der suggestopädischen Methodik). Schwerpunkte sind die Erarbeitung von Problemlöse- und Kompetenzstrategien, von rational-emotiven und kognitiven Um- und Neubewertungen sowie mentalen Trainingsfor-men.
Weitere optionale, konzeptionskonforme Fortbildungsbausteine können bis zu 10 Stunden auf die Mindestfortbildungsdauer angerechnet werden. Beispiele
Verschiedene Verfahren zur Selbstregulation und zur Erhöhung situations-spezifischer Stresskompetenz, Genußtraining, Selbsthypnose und suggestive Methoden, Bewegungsmeditation (Taiji/Qigong, Feldenkrais, Yoga), Konfliktmanagement, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten, Augentraining, Entspannung am Bildschirmarbeitsplatz, Selbstmanagement, Zeitmanagement, etc.)
Voraussetzung zum Erwerb des Qualifikationsnachweises Trainer/in "Multimodale Stresskompetenz" ist das Diplom in Psychologie sowie der qualifizierte Nachweis über die Kenntnisse zur Vermittlung von Entspannungsverfahren, wie z.B. der Qualifikationsnachweis der Psych. FG Entspannungsverfahren. Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich psycho-soziale Gesundheit, insbesondere mit Z-satzqualifikationen in der vorgesehenen Entspannungsmethode, können ebenfalls in Betracht kommen. Die Fortbildungsangebote siehe Fortbildungskalender der FG. Weitere Informationen sind über die Geschäftsstelle der FG zu beziehen.
Autor
Thomas Welker
Römerstraße 21
80801 München |
 |
 |
|
|